EnEV-Energieeinsparverordnung für Gebäude
................................................................................................................................................................................................................................
     
Hausbesitzer müssen nach dem Willen der Bundesregierung von 2008 an einen Pass über den Energieverbrauch ihres Gebäudes vorlegen. Darauf haben sich die zuständigen Ministerien geeinigt.

Die EnEV tritt zum 01.01.2008 in Kraft.

Die wichtigsten Informationen im Überblick

1. Pass wird Pflicht für ältere Gebäude

Für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 gebaut wurden, wird der strengere bedarfsorientierte Pass zur Pflicht. Auch wer künftig Mittel aus staatlichen Förderprogrammen bekommen möchte, muss einen Bedarfsausweis vorlegen.

2. Grössere Gebäude können noch "wählen"

Bei allen größeren Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen kann der Eigentümer dagegen zwischen verbrauchs- und bedarfsorientiertem Ausweis frei wählen.

Bis die Neuregelung 2008 in Kraft tritt, gilt für alle Hausbesitzer Wahlfreiheit zwischen den beiden Modellen. Die Laufzeit des Energiepasses, der eine EU-Richtlinie umsetzt, beträgt jeweils zehn Jahre.

3. Mieter- und Käuferschutz durch Transparenz

Der am Bedarf ausgerichtete Energiepass liefert Mietern und Käufern von Wohnungen oder Häusern Informationen über den Gebäudezustand, Öl- oder Gasverbrauch, Wärmedämmung sowie Anreize für Sanierungen.

Der Verbrauchsausweis zeigt dagegen nur den reinen Energieverbrauch der aktuellen Bewohner eines Hauses oder einer Wohnung an.

{Quelle EnEV-online.de ]



  Fahrplan zur EnEV

31.12.2007

Bis 31. Dezember 2007 gilt die uneingeschränkte Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen für alle Gebäude.

Alle Bedarfs- und Verbrauchsausweise, die in der Übergangszeit zwischen Inkrafttreten der novellierten Verordnung und dem Ablauf 2007 nach den Anforderungen der EnEV ausgestellt wurden, haben zehn Jahre Gültigkeit.

01.01.2008

Ab 1. Januar 2008 besteht die Pflicht zum Bedarfsausweis für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 und damit vor Wirksamwerden der ersten Wärmeschutzverordnung errichtet wurden.

Ausgenommen von dieser Pflicht werden Wohngebäude, die in der Zwischenzeit saniert worden sind und mindestens den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung erreicht haben; für diese besteht Wahlfreiheit.

Weiterführende externe Links zu diesem Thema
EnEV online
 
Was regelt die EnEV (DENA)
 
Hessische Energiespar-Aktion

Haben Sie Fragen?

Anfahrt
 
Kontakt

 


3D Badplanung | Geronto Technik | Komplettbäder | Referenzbäder | Sanitäre Ausführungen | Regenerative Energien | Solar | Brennwerttechnik | Heizung Ausführungen | Bedarfsorientiert | Energiepass | EnEV